In der Provinz Bozen erreichen die Subventionen für Photovoltaikanlagen bis zu 80 Prozent.

Keine andere italienische Region bietet so großzügige Fördergelder. Sie finanzieren Systeme, Batterien und Wärmepumpen.

Wie man ein skaliertes Photovoltaikmodul installiert

Keine andere Region in Italien bietet ihren Einwohnern so großzügige, nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Speichersystemen: In der Provinz Bozen beträgt der Bonus zwischen 60 und 80 Prozent der anfallenden Kosten.

Die Anreize umfassen insbesondere:

  • Photovoltaikanlagen
  • Akkus
  • Wärmepumpen
  • PV + Wärmepumpen-Kombinationen

Im Vergleich dieser Erstattungssätze zu den entstandenen Kosten:

  • zu 60 % für Privatpersonen
  • zu 80 % für Eigentumswohnungen
  • niedrigere Prozentsätze für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um Beiträge, also Zuschüsse, handelt und nicht um einen über die Jahre verteilten Steuerabzug.

Die Provinz Bozen finanziert auch Speichersysteme für PV-Anlagen (immer mit einem Bonus zwischen 60 und 80 Prozent): eine Maßnahme, die es weder auf nationaler Ebene noch in anderen Regionen gibt.

Neu ab 2026 ist die Vereinfachung der Berechnung der förderfähigen Kosten für die Installation von elektrischen Wärmepumpen. Darüber hinaus kann beim Austausch von Heizkesseln durch Wärmepumpen in einzelnen Wohneinheiten alternativ zur CasaClima-Zertifizierung auch ein Energieausweis (APE) eingereicht werden.

Für kleine Unternehmen Der Subventionssatz für die Installation von Photovoltaikanlagen wird von 20 % auf 25% der förderfähigen Kosten, vorausgesetzt, dass die verwendeten Endprodukte und die Hauptkomponenten der Anlage Sie sind nicht in China hergestellt..

Neu ist, dass die Beiträge für Photovoltaikanlagen nun für alle Antragsteller mit den dafür vorgesehenen Fördertarifen kumuliert werden können. Energiegemeinschaften.

Eine weitere neue Entwicklung: bis jetzt Sie waren nicht erwartet worden Beiträge für die Installation von Solarthermieanlagen und elektrischen Wärmepumpen mit Photovoltaik sowie für den Austausch von Diesel- oder Gaskesseln in Eigentumswohnungen In Gebieten mit Fernwärmenetzen gilt ab dem 1. Januar 2026 eine Ausnahmeregelung, wenn ein Fernwärmeanschluss aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist eine Bescheinigung des Fernwärmebetreibers beizufügen.

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