Ausgaben für Kindersport und Fitnessstudios können abgesetzt werden.

Ein Rabatt auf die Einkommensteuer in Höhe von 19 Prozent der entstandenen Ausgaben.

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Ausgaben für sportliche Aktivitäten von Kindern sind in großem Umfang zu 19 Prozent der entstandenen Kosten bei der Abgabe der persönlichen Einkommensteuererklärung abzugsfähig. 

Die Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerabzugs gelten auch für Mitgliedschaften in Fitnessstudios, Schwimmbädern und Sportvereinen und weisen folgende Merkmale auf:

  • Der Abzug beträgt 19 Prozent der angefallenen und dokumentierten Kosten.
  • bis zu einem Höchstbetrag von 210 € pro Kind
  • Der Sohn muss steuerlich abhängig
  • Alter zwischen 5 und 18 anni

Die Ausgaben müssen in anerkannten Einrichtungen (Amateursportvereinen oder geeigneten Sportanlagen) getätigt werden und müssen im Formular 730 angegeben werden. 

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