Alle Vorteile für Heimwerker

Von einfachen Renovierungen bis hin zu Möbelkäufen. Von Erdbebenbeihilfen bis hin zu Anreizen für Energieeffizienz.

Sparen Sie mit dem Bonus für Ihre Stromrechnung 2022
Die Wohnbauförderungen 2026 sind vielfältig und bieten insgesamt eine gute Gelegenheit, sowohl eine bestehende Immobilie zurückzukaufen als auch den Erwerb einer neuen Immobilie in Erwägung zu ziehen. Die wichtigste Änderung betrifft die Vereinfachung der Steuersätze, die sich faktisch auf zwei beschränken: 50 Prozent für Hauptwohnsitze und 36 Prozent für andere Wohnsitze.

Restrukturierungsprämien

Dieser Bonus umfasst sowohl reguläre als auch außerordentliche Instandhaltungsarbeiten, aber auch Restaurierungen, behutsame Renovierungen und Gebäudesanierungen. Sogar die Gebäudeverkabelung und der Schallschutz sind inbegriffen.Lärmbelästigung Sie sind im Renovierungsbonus enthalten, beispielsweise die Nachrüstung von Gebäuden.

Der Bonus besteht aus einem Der IRPEF-Abzug beträgt 50 Prozent für den Hauptwohnsitz und 36 Prozent für andere Gebäude.Der maximal abzugsfähige Aufwand beträgt 96.000 € pro Immobilieneinheit, ein Betrag, der über 10 Jahre verteilt wird.

Mobile Boni

Inklusive Möbel und große Haushaltsgeräte (beispielsweise für Waschmaschinen und Kühlschränke) gilt eine Ausgabenobergrenze von 5 Euro, einschließlich Verpackungs- und Transportkosten, die innerhalb von 10 Jahren erstattet werden. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2026 und muss in jedem Fall mit einer Intervention verbunden sein. Renovierung der Immobilie

Energieeinsparung

Der Ökobonus bleibt auch 2026 aktiv und ermöglicht einen Steuerabzug von 50 % für Arbeiten am Hauptwohnsitz und einen Steuerabzug von 36 % für andere Immobilien, ohne Einschränkungen aufgrund der Katasterkategorie.

Unter anderem werden folgende Bereiche unterstützt:

  • globale Interventionen zur Energiesanierung
  • Dämmung von Wänden und Dächern
  • die Installation von Sonnenkollektoren
  • die Ersetzung von Winterklimaanlagen durch Brennwertkessel, Wärmepumpen oder Hybridsysteme
  • die Installation von Solarbildschirmen und Mikrogeneratoren

Der Steuerabzug wird in 10 jährlichen Raten zurückgezahlt, wobei die Höchstbeträge je nach Art der Intervention variieren.

Erdbeben-Bonus

Il Erdbeben-Bonus Es betrifft Maßnahmen zur statischen Sicherung von Gebäuden in den Erdbebenzonen 1, 2 und 3 und ermöglicht einen Teil des Steuerabzugs (der maximal förderfähige Betrag beträgt 96.000 Euro pro Wohneinheit). Kosten für erdbebensichere Maßnahmen an Gebäuden.

Die Steuererleichterung gilt für Privatpersonen (Einkommensteuer) und Unternehmen (Körperschaftsteuer) und betrifft Wohn- und Gewerbeimmobilien in den genannten Gebieten. Ab diesem Jahr ist eine Verbesserung der Erdbebensicherheit kein Kriterium mehr.

Der Abzug beträgt:

  • 50 % für Eingriffe an einer als Hauptwohnsitz genutzten Wohneinheit.
  • 36 % für solche, die auf anderen Grundstückstypen errichtet wurden.

Einkaufsbonus

Dieser Bonus gilt insbesondere für:

  • Zu Häusern in Gebäuden, die von Unternehmen renoviert wurden
  • Zu den entsprechenden Garagen, auch in Neubauten
  • Häuser in den Erdbebenzonen 1, 2 und 3, in Gebäuden, die von Unternehmen abgerissen und wieder aufgebaut wurden.

Auch in diesem Fall beträgt die maximal förderfähige Ausgabe 96.000 Euro. Der Bonus beträgt 36 Prozent, steigt aber auf 50 Prozent, wenn das Haus als Hauptwohnsitz genutzt wird..

Anti-Barriere-Interventionen

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Bonus für die Reduzierung von architektonische Barrieren Es ist nicht mehr unabhängig, sondern wird mit einem Abzug von 50% in den Renovierungsbonus einbezogen.

Es ist auch möglich, von Maßnahmen zu profitieren, die bis 2025 nicht abgeschlossen sind, sofern die regulatorischen Anforderungen erfüllt sind und die Maßnahmen dem Ministerialdekret 236/1989 entsprechen. Der Abzug gilt auch für Zubehör des Hauptwohnsitzes.

Superbonus 110 Prozent nur in Erdbebengebieten

Im Jahr 2026 bleibt der 110%ige Superbonus ausschließlich für Immobilien in Gebieten in Kraft, die von seismischen Ereignissen betroffen sind, wie zum Beispiel Abruzzen, Latium, Marken und Umbrien, betroffen von den Erdbeben der Jahre 2009 und 2016.
Der Vorteil wird nur dann anerkannt, wenn:

  • Das Anwesen befindet sich in einem Gebiet, für das der Ausnahmezustand ausgerufen wurde.
  • Die Ausgaben fallen im Jahr 2026 an.
  • Der Rechnungsrabatt oder die Gutschrift wird genutzt, was in diesen speziellen Fällen weiterhin zulässig ist.

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